Wichtiger Hinweis zur Anforderung von e-Rezepten ab dem 1.1.2024:
e-Rezepte können erst elektronisch an die Apotheke weitergeleitet werden, wenn im aktuellen Quartal ihre Versichertenkarte angelesen wurde. Danach können Sie mit ihrer Versichertenkarte das Rezept in ihrer Apotheke einlösen.
Privatrezepte und Hilfsmittelrezepte sind davon ausgenommen. Diese werden weiterhin in Papierform ausgedruckt.